Unsere Dienstleistungen

Beratung

Planung & Bauleitung

Ausführung

Baukoordination

Beratung

Eine gute Zusammenarbeit ist die Basis für ein erfolgreiches Projekt. Deshalb ist zu Beginn eine fundierte, vorausblickende Beratung ein unverzichtbares Bauelement. Egal ob Sanierung, Umbau oder Neubau, wir informieren Sie über Möglichkeiten, gesetzliche Bestimmungen und bauliche Vorschriften.

Planung & Bauleitung

Wir planen mit Ihnen gemeinsam Ihr Projekt und versuchen Ihre Wünsche umzusetzen. Wenn Sie bereits Planunterlagen haben, setzten wir diese Ihren Vorstellungen gemäß um. Gerne übernehmen wir auch die Bauleitung / örtliche Bauaufsicht / Baukoordination Ihres Projektes, ohne selbst an der Ausführung beteiligt zu sein.

Ausführung

Unser Hauptbetätigungsfeld liegt im privaten Neu-, Zu- und Umbau von Kleingartenhäusern bis hin zu anspruchsvoll geplanten Ein- und Mehrfamilienhäusern. Als Generalunternehmer organisieren wir die notwendigen Professionisten vor Ort, vor allem bei Wohnungssanierungen und kleineren Umbauten. Selbst wenn Sie ein Fertigteilhaus bevorzugen, können wir Ihnen als konzessionierter Baumeister den dazu passenden Keller herstellen. Ein Teil unserer Mitarbeiter ist auf das Verlegen von Bewehrungseisen spezialisiert.

Baukoordination

Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.

Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.

Der Planungskoordinator hat:

  • die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts zu koordinieren,

  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß § 7 auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen,

  • darauf zu achten, dass der Bauherr oder der Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigt,

  • eine Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 zusammenzustellen,

  • darauf zu achten, dass der Bauherr oder der Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist, die Unterlage gemäß § 8 berücksichtigt.

Der Baustellenkoordinator hat zu koordinieren:

  • die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der Arbeiten,

  • die Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.

Unsere Projekte

Planungen

Herstellen von Brandschutzmaßnahmen für eine Wohnungseigentumsgemeinschaft im Zuge von Sanierungsarbeiten (1030 Wien)

Sanierungen

Fassadensanierung (1140 Wien),
Sanierung nach Brandschaden (1020 Wien),
Balkonsanierung (1040 Wien),
Wohnungssanierung (1140 Wien)

Neubauten

Neubau Einfamilienhaus (3400 Klosterneuburg), Keller für Fertigteilhaus (1190 Wien), Neubau Garage (1220 Wien), Zu- und Umbau einer Villa (1190 Wien)